Eigenleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eigengeschäfte; Bankleistungen, die insbesondere in Form von Devisenhandels-, Sorten-, Edelmetall- und Effektenhandelsleistungen für eigene Zwecke produziert werden. Dazu kommen Leistungen des Beteiligungserwerbs und -verkaufs sowie von Zahlungsverkehrsleistungen für eigene Zwecke des Bankbetriebs, die ebenfalls aus Motiven, die einer Solvenzsteigerung – v.a. einer Steigerung der Ertragskraft des Bankbetriebs – dienen sollen, resultieren.
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