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divisionale Organisation

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Organisationsform, bei der sich die Hierarchieebene unterhalb der Unternehmensleitung nach Divisionen (Unternehmensbereichen, Sparten) gliedert. Die Bildung der Divisionen erfolgt entsprechend ihrer Marktausrichtung. Als Kriterien können z.B. Kundengruppen, Produktgruppen oder Regionen herangezogen werden. Die Divisionen können als rechtlich eigenständige Gesellschaften (Teilkonzern) oder rechtlich nicht eigenständige Organisationseinheiten geführt werden. In den Divisionen können mehrere strategische Geschäftsfelder zusammengefasst sein.

    2. Ziel ist es, dass die einzelne Division wie ein eigenständiges Unternehmen am Markt unter Berücksichtigung der Konzernziele agiert. Hierdurch sollen u.a. unternehmerisches Handeln sowie Verantwortlichkeit für das Divisionalergebnis und den divisionalen Ressourceneinsatz erreicht werden.

    3. Abgrenzung: Die divisionale Organisation unterscheidet sich von der funktionalen Organisation.

    4. Die Führungsstruktur umfasst häufig neben dem Konzernvorstand, der die langfristigen Ziele und Strategien festlegt, die Ressourcenallokation auf die einzelnen Divisionen vornimmt sowie die Divisionen lenkt und kontrolliert, Divisions-Vorstände oder Bereichsvorstände. Die Bereichsvorstände sind für die operative Führung der Divisionen verantwortlich. Sie legen ihre divisionalen Strategien und Budgetplanungen dem Konzernvorstand zur Abstimmung vor. Im Rahmen dieser obersten Genehmigungen, Zuweisungen oder Vorgaben verantworten die Divisionsleistungen den Divisionsbeitrag zum obersten (Wert-)Ziel der Gesamtbank.

    Vgl. Bankorganisation, Strukturmodelle.

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