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Revision von Einkaufskommission vom 16.11.2018 - 11:08
Einkaufskommission
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Unterfall des Kommissionsgeschäfts, bei dem es der Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, im eigenen Namen für fremde Rechnung (des Kommittenten) Waren oder Wertpapiere zu kaufen.
2. Merkmale: Neben allgemeinen Bestimmungen in §§ 383 ff. HGB finden spezielle Regeln hinsichtlich des Eigentumübergangs an Wertpapieren in §§ 18 ff. DepotG Anwendung.
3. Kommissionsgeschäft der Kreditinstitute: erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft.
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