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Revision von Einkaufskommission vom 30.07.2012 - 18:32
Einkaufskommission
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Unterfall des Kommissionsgeschäfts der Kreditinstitute, bei dem es der Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommittent) Waren oder Wertpapiere zu kaufen/verkaufen.
2. Merkmale: Neben allgemeinen Bestimmungen in den §§ 383 ff. HGB finden spezielle Regeln hinsichtlich des Eigentumübergangs an Wertpapieren in den §§ 18 ff. DepotG Anwendung.
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