Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einkaufskommission vom 16.11.2018 - 11:08

Einkaufskommission

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unterfall des Kommissionsgeschäfts, bei dem es der Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, im eigenen Namen für fremde Rechnung (des Kommittenten) Waren oder Wertpapiere zu kaufen.

    2. Merkmale: Neben allgemeinen Bestimmungen in §§ 383 ff. HGB finden spezielle Regeln hinsichtlich des Eigentumübergangs an Wertpapieren in §§ 18 ff. DepotG Anwendung.

    3. Kommissionsgeschäft der Kreditinstitute: erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com