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Revision von Tochtergesellschaft vom 12.11.2018 - 12:39

Tochtergesellschaft

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    Tochterunternehmen; Bezeichnung für Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die zwar rechtlich selbstständig ist (juristische Person), jedoch von einer anderen Gesellschaft, der sog. Muttergesellschaft, beherrscht wird (abhängiges Unternehmen). Eine gesetzliche Definition in den konzernrechtlichen Vorschriften (Konzernrecht) des Aktiengesetzes (AktG) fehlt, weshalb der auch in EU-Rechtsakten verwendete Begriff „Tochtergesellschaft/-unternehmen” nicht ganz einheitlich benutzt wird. Eine für das Bilanzrecht, insbesondere den Konzernabschluss maßgebliche Festlegung enthält § 290 I 1 (i.V.m. II) HGB; diese gilt auch im Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG).

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