abhängiges Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, häufig auch als Tochtergesellschaft bezeichnet. Grundlage des Abhängigkeitsverhältnisses kann eine vertragliche Unterwerfung durch Abschluss eines Beherrschungsvertrages sein. Oft resultiert Abhängigkeit ferner aus einer Beteiligung des herrschenden Unternehmens, insbesondere einer Mehrheitsbeteiligung (Kapitalmehrheit). Die Beherrschungsmöglichkeiten müssen umfassend sein und sich daher i.d.R. auch auf die Geschäftsleitung (Vorstand) des abhängigen Unternehmens erstrecken.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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