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Revision von Termingeldkonto vom 02.11.2018 - 15:42

Termingeldkonto

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    Konto, das der Buchung von Festgeldern (Festgeldkonto) und Kündigungsgeldern dient. Einlagen auf Termingeldkonten stellen im Gegensatz zu Sichteinlagen keine Kontokorrenteinlagen i.S. von § 355 HGB dar. Da hier lediglich Einlagen gebucht und nicht „beiderseitige Ansprüche und Leistungen” gegenübergestellt werden, unterbleibt auch der Abschluss eines Kontokorrentvertrages. Ebenfalls erübrigen sich weitere vertragliche Beziehungen auf der Grundlage eines Girovertrages oder Scheckvertrages, da Termingeldkonten nicht der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sondern einer temporären Anlage dienen. Pfändungen erfolgen wie bei Sparkonten. Außerdem lassen sich Guthaben auf Termingeldkonten abtreten (Abtretung, Verpfändung).

    Vgl. auch Termineinlagen.

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