Termingeldkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konto, das der Buchung von Festgeldern (Festgeldkonto) und Kündigungsgeldern dient. Einlagen auf Termingeldkonten stellen im Gegensatz zu Sichteinlagen keine Kontokorrenteinlagen i.S. von § 355 HGB dar. Da hier lediglich Einlagen gebucht und nicht „beiderseitige Ansprüche und Leistungen” gegenübergestellt werden, unterbleibt auch der Abschluss eines Kontokorrentvertrags. Ebenfalls erübrigen sich weitere vertragliche Beziehungen auf der Grundlage eines Girovertrags oder Scheckvertrags, da Termingeldkonten nicht der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sondern einer temporären Anlage dienen. Pfändungen erfolgen wie bei Sparkonten. Außerdem lassen sich Guthaben auf Termingeldkonten abtreten (Abtretung, Verpfändung).
Vgl. auch Termineinlagen.
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Termingeldkonto
ausgehend