Scheckvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, der das Kreditinstitut verpflichtet, die vom Kontoinhaber ordnungsgemäß ausgestellten und auf ein Konto (Bankkonto) mit ausreichender Deckung gezogenen Schecks einzulösen. Der Scheckvertrag verpflichtet gleichermaßen den Kontoinhaber, die Scheckbedingungen einzuhalten, insbesondere für Deckung auf dem Konto zu sorgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Scheckvertrag
ausgehend