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Modifikationsschein

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tilgungsschein anstelle eines abhanden gekommenen Schuldscheins, der nicht nur die Rückzahlung eines Darlehens, sondern darüber hinaus bescheinigt, dass der abhanden gekommene Schuldschein ungültig sein soll.

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    Mindmap "Modifikationsschein"

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