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Revision von In-House Banking vom 24.10.2018 - 14:08

In-House Banking

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    Erbringen von Bankleistungen für den Eigenbedarf durch Nichtbanken (Non-Banks), insbesondere im Finanzmanagement multinationaler Konzerne. Da keine Bankgeschäfte zur Fremdbedarfsdeckung ausgeführt werden, unterliegt das ausführende Unternehmen nicht dem Kreditwesengesetz. In-House Banking kann umfassen: Cash-Management-Systeme einschließlich Devisenmanagement (Kassageschäfte, Termingeschäfte, Swapgeschäfte und Optionsgeschäfte), Portfoliomanagement einschließlich des Managements von Finanzanlagen sowie das Management von Transaktionen am Kapitalmarkt und Geldmarkt, wobei v.a. die Entwicklung von Finanzierungsformen wie z.B. Euronote-Fazilitäten und Floating Rate Notes die Bedeutung des In-House Bankings verstärkt haben. In-House Banking wird häufig über den Eigenbedarf hinaus zur Erzielung zusätzlicher Erträge betrieben. Bei institutioneller Verselbstständigung entstehen Corporate Banks (Corporate Banking).

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