Drittdienste
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
engl. Third Party Payments Providers (TPPs); Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben. Im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr versteht man unter TPPs Drittanbieter, welche über eine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (APIs) Zugang zu Kundenkonten erhalten. Derzeit werden zwei Typen von TPPs als Anbieter von neuen Diensten im Bereich der Internet-Zahlungen als Zahlungsdienstleister nach § 1 I Nr. 1 ZAG benannt: Zum einen Zahlungsauslösedienste (engl. Payment Initiation Service Provider, § 1 I 2 Nr. 7 ZAG), zum anderen Kontoinformationsdienste (engl. Account Information Service Provider, § 1 I 2 Nr. 8 ZAG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anscheinsbeweis Co-Badging Cut-Off-Zeitpunkt E-Geld-Agent E-Geld-Institut Finanztransfergeschäft Geschäftstag Kontoinformationsdienst Kundenkennung Regulatory Technical Standards (RTS) Wertstellungsdatum Zahlungsauslösedienst Zahlungsbetrag Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdienstleister Zahlungsinstitut i.S. des ZAG Zahlungsinstrument Zahlungskonto i.S. des ZAG Zahlungsvorgang Überweisung
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