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Revision von Drittdienste vom 16.11.2018 - 16:51

Drittdienste

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    engl. Third Party Payments Providers (TPPs); Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben. Im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr versteht man unter TPPs Drittanbieter, welche über eine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (APIs) Zugang zu Kundenkonten erhalten. Derzeit werden zwei Typen von TPPs als Anbieter von neuen Diensten im Bereich der Internet-Zahlungen als Zahlungsdienstleister nach § 1 I Nr. 1 ZAG benannt: Zum einen Zahlungsauslösedienste (engl. Payment Initiation Service Provider, § 1 I 2 Nr. 7 ZAG), zum anderen Kontoinformationsdienste (engl. Account Information Service Provider, § 1 I 2 Nr. 8 ZAG).

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