Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bilanzierungsgebot vom 12.11.2018 - 18:03

Bilanzierungsgebot

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bilanzansatzvorschriften, Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede 1, 3.

    2. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 246 I HGB in die Bilanz aufzunehmen, die im wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden stehen. Für echte Pensionsgeschäfte sieht § 340b HGB die Bilanzierung beim Pensionsgeber, für unechte die Bilanzierung beim Pensionsnehmer vor. In einzelnen Fällen eröffnet das HGB ein Bilanzierungswahlrecht, beispielsweise für die Entwicklungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder spricht ein Bilanzierungsverbot aus (z.B. § 248 HGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com