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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kennzeichnung, welchen Sparverdienst der Bausparer bisher für das Bausparkollektiv (s. § 3 V BauSpkG, § 3 BauSpkV) erbracht hat. Dabei gilt: Der „Sparverdienst” ist umso höher zu bewerten, je länger und (bezogen auf die Bausparsumme) je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv zur Verfügung gestellt hat.
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