Netzgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geld, das als Zahlungsmittel in Netzwerken eingesetzt werden kann. Moderne Kryptographie soll hierbei vor Fälschungen schützen. Nach dem KWG (§ 1, II, Nr. 12) handelt es sich bei Netzgeld um vorausbezahlte elektronische Zahlungseinheiten. Im Unterschied zu vorausbezahlten Karten eignen sich Netzgeldsysteme insbesondere zum Transfer von größeren Geldbeträgen im nationalen und grenzüberschreitenden Fernzahlungsverkehr. Theoretisch könnten damit die traditionellen Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ersetzt werden. Die Ausgabe von Netzgeld zum Bankgeschäft wird vom KWG bestimmt. Derzeit hat Netzgeld im praktischen Gebrauch kaum eine Bedeutung. – Vgl. auch Electronic Cash, elektronisches Geld.
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