Luftfrachtbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der IATA (International Air Transport Association) geschaffener Frachtbrief, der in drei Originalen und beliebigen Kopien ausgestellt wird. Das dritte Original erhält der Absender der Ware als Beweisurkunde; es gibt ihm wie das Frachtbriefdoppel ein nachträgliches Dispositionsrecht über diese.
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