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Revision von Zahlungsgeschäft vom 05.03.2020 - 12:24

Zahlungsgeschäft

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    Zahlungsdienst, der die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister durch die Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften (Lastschriftgeschäft), die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft) sowie die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Überweisungsgeschäft) jeweils ohne Kreditgewährung (§ 1 I 2 Nr. 3 ZAG) umfasst. Das Zahlungsgeschäft erbringt nur eine Person, die unmittelbar in den Transfer von Buchgeld, z. B. im Lastschriftverfahren als Zahl- oder Inkassostelle, eingebunden ist. Die Konten des Zahlers müssen stets gedeckt sein. Ein Dienstleister, der aufbauend auf dem Internet-Banking eines zugelassenen Kreditinstituts lediglich Datensätze übermittelt, betreibt kein Zahlungsgeschäft.

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