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Zahlungskartengeschäft

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsdienst, der die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister durch die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments umfasst (§ 1 I 2 Nr. 3b ZAG).

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