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Revision von Zahlung ins Ausland vom 02.11.2018 - 15:53

Zahlung ins Ausland

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    grenzüberschreitende Zahlung (devisenrechtlich Zahlung von Gebietsansässigen an Gebietsfremde), die mittels Überweisung oder Scheck (in Euro, in der Landeswährung des Zahlungsempfängers oder in Drittwährung) geleistet wird. Überweisungen ins Ausland erfolgen im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung durch Verwendung des Zahlungsauftrags im Außenwirtschaftsverkehr. Sie werden im SWIFT-Netz oder brieflich (Payment Order) bzw. drahtlich (i.d.R. fernschriftlich, auch telegrafisch) über Korrespondenzbanken im Ausland ausgeführt. Scheckzahlungen ins Ausland können mittels Bankorderscheck (Ziehungen von Orderschecks in fremder Währung durch Banken auf ihre Korrespondenzbanken [auch als Bankscheck]) oder Kundenscheck (Ziehungen von Schecks durch den zahlungspflichtigen Bankkunden [Privatscheck]) bewirkt werden. Erfolgen Zahlungen ins Ausland mittels Überweisung oder Bankorderscheck zu Lasten von Euro-Konten, kaufen die beauftragten Kreditinstitute für ihre Kunden Devisen. Sie führen diese Geschäfte als Kommissionäre durch Selbsteintritt aus (Kundengeschäfte im Devisenhandel, Devisenkurs).

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