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Revision von Verpfändung vom 12.11.2018 - 19:25

Verpfändung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bestellung eines Pfandrechts an Sachen oder Rechten durch Vertrag (Vertragspfandrecht; §§ 1204 ff. BGB).

    Sonderfall: AGB-Pfandrecht der Kreditinstitute (vgl. Nr. 14 AGB Banken, Nr. 21 AGB Sparkassen).

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