unbestätigtes Akkreditiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungs-, Akzeptierungs- oder Negoziierungsakkreditiv mit Leistungsversprechen der eröffnenden Bank (Dokumentenakkreditiv), aber ohne Bestätigung durch die avisierende Bank.
Mindmap "unbestätigtes Akkreditiv"
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