Direkt zum Inhalt

technische Dienste

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dienste, die von technischen Dienstleistern erbracht werden und keinen  Zahlungsdienst darstellen. Technische Dienstleister tragen zwar zur Erbringung der Zahlungsdienste bei, gelangen jedoch zu keiner Zeit in den Besitz der zu übertragenden Gelder (§ 2 I Nr. 9 ZAG). Sie sind von den Zahlungsdiensten, insbesondere den Zahlungsauslösediensten abzugrenzen. Als technische Dienstleister (und somit nicht als Zahlungsdienstleister) einzuordnen sind: Bloße Informationsübermittlungsdienste, die lediglich eine Autorisierungsanfrage sowie den Datensatz zur Abrechnung der Zahlung übermitteln (Payment Gateways); Unternehmen, die lediglich die Interbanking-Schnittstellen zur Verfügung stellen und unterhalten (z.B. Netzbetreiber).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "technische Dienste"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete