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Revision von Offenmarktgeschäfte des ESZB vom 22.10.2018 - 10:15

Offenmarktgeschäfte des ESZB

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch Offenmarktgeschäfte des ESZB wird die Zentralbankgeldmenge in der Wirtschaft unmittelbar verändert. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) kann grundsätzlich vier Arten von Offenmarktgeschäften gegenüber Geschäftspartnern einsetzen:
    a) Hauptrefinanzierungsgeschäfte des ESZB (d.h. liquiditätszuführende befristete Transaktionen in wöchentlichem Abstand mit siebentägiger Laufzeit; sie stellen das wichtigste geldpolitische Instrument des ESZB dar);
    b) längerfristige Refinanzierungsgeschäfte des ESZB (d.h. liquiditätszuführende befristete Transaktionen in monatlichem Abstand und mit dreimonatiger Laufzeit, die einen begrenzten Teil des globalen Refinanzierungsvolumens ausmachen sollen) auf der Basis von Standardtendern;
    c) Feinsteuerungsoperationen des ESZB zur Beeinflussung der Marktliquidität oder der Zinssätze, insbesondere zum Ausgleich unerwarteter Liquiditätsschwankungen, werden entsprechend den jeweiligen Umständen und besonderen Zielen mit Schnelltendern und bilateralen Geschäften durchgeführt; Angebot und Laufzeit richten sich nach den aktuellen geldpolitischen Erfordernissen.
    d) Darüber hinaus dienen strukturelle Operationen des ESZB dazu, die strukturelle Liquiditätsposition des Bankensystems mittels Standardtendern und bilateralen Geschäften gegenüber dem ESZB zu beeinflussen.

    Für die Durchführung offenmarktpolitischer Operationen stehen im ESZB grundsätzlich Tenderverfahren (Tenderoperationen des ESZB) und bilaterale Geschäfte zur Verfügung. Während es sich bei Tenderverfahren um Versteigerungsverfahren handelt, stellen bilaterale Geschäfte Direktabschlüsse ohne Tenderprozedur dar.

    Vgl. auch Offenmarktpolitik des ESZB.

     

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