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Revision von Mantel vom 30.10.2018 - 14:24

Mantel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Mantel bei Wertpapieren: Der Mantel ist die Urkunde, die bei Effekten das Hauptrecht verbrieft (bei Schuldverschreibungen das Forderungsrecht, bei Aktien das Mitgliedschaftsrecht, bei Investmentanteilen das Miteigentumsrecht nach Bruchteilen). Die Bezeichnung Mantel wurde gewählt, weil die Wertpapierurkunde früher aus einer gefalteten Doppelseite bestand, in die der Bogen mit den Zins-, Dividenden- oder Ertragsscheinen und dem Erneuerungsschein (Talon) hineingelegt wurde. Um einen Schutz gegen Fälschungen und Verfälschungen zu gewähren, gibt es „Richtlinien für den Druck von Wertpapieren” (Druckvorschriften für Effekten). Um die Verwahrung und Verwaltung der Effekten zu vereinfachen, werden vielfach Globalurkunden (Sammelurkunde) gedruckt. In bestimmten Fällen wird auf die Ausstellung einer Urkunde völlig verzichtet (Wertrechte). Mantel und Bogen ergeben zusammen ein lieferbares Papier. Im Rahmen des Depotgeschäfts hat der Verwahrer Mäntel und Bögen getrennt voneinander zu verwahren. Wird ein Wertpapier in der Form einer einzigen Urkunde verwahrt, hat der Verwahrer diese unter Doppelverschluss zu verwahren. Nullcoupon-Anleihen stellen sogenannte bogenlose Stücke dar und bestehen nur aus einem Mantel.

    2. Aktienmantel bzw. GmbH-Mantel: Bezeichnung für die gesamten Anteilsrechte an einer Kapitalgesellschaft (Aktien-, GmbH-Anteile), z.B. GmbH-Mantel (vgl. auch Mantelkauf).

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