Druckvorschriften für Effekten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für den Druck von Wertpapieren wurden in Form der "Gemeinsame Grundsätze der deutschen Wertpapierbörsen für den Druck von Wertpapieren" am 13.10.1991 (zuletzt geändert am 17.04.2000) Regelungen in Form von Richtlinien festgelegt. Die Druckausstattung der Wertpapiere muss einen ausreichenden Schutz vor Fälschung (z.B. über Guillochen) bieten und eine sichere Abwicklung des Wertpapierverkehrs ermöglichen. Des Weiteren wurden u. a. detaillierte Vorgaben zu Format, Aufbau und Gestaltung festgelegt.
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