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Revision von Kontingentierung vom 05.03.2020 - 16:15

Kontingentierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Außenhandelspolitik verwendete Maßnahmen zur wert- oder mengenmäßigen Beschränkung der Einfuhr oder der Ausfuhr von Waren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Importkontingente schirmen den Inlandsmarkt in stärkerem Maße vom Ausland ab als Zölle. Nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Art. XI) sowie nach dem Recht der Europäischen Union (EU) – Art. 34-37 AEUV – sind mengenmäßige Beschränkungen im internationalen und (binnen)europäischen Handel grundsätzlich verboten; Ausnahmeregelungen gelten bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten und für Entwicklungsländer). In der Praxis werden jedoch Maßnahmen der Kontingentierung immer wieder eingesetzt, um Inlandsmärkte abzuschirmen (Protektionismus).

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