Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von junge Aktie vom 02.11.2018 - 17:43

junge Aktie

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    neue Aktie; Aktie aus einer effektiven Kapitalerhöhung (Aktienemission), wobei die junge Aktie (im Aktiengesetz als neue Aktie bezeichnet) für das laufende Geschäftsjahr noch nicht oder noch nicht voll dividendenberechtigt ist (Dividende), jedoch im folgenden Geschäftsjahr den alten Aktien gleichgestellt wird. Mit der Ausgabe der jungen Aktien erhöht sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft (Gegensatz: nominelle Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Berichtigungsaktien). Junge Aktien werden zu den von der Gesellschaft festgesetzten Bezugsbedingungen den alten Aktionären über ein Emissionskonsortium angeboten, wobei das gesetzliche Bezugsrecht i.d.R. ausgeschlossen wird und durch ein mittelbares Bezugsrecht (Vertrag zu Gunsten Dritter zwischen der Aktiengesellschaft und dem Emissionskonsortium) ersetzt wird (Bezugsrecht auf junge Aktien). Nach Ablauf der Aktienemission werden die jungen Aktien an der Börse eingeführt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com