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Revision von Hedging vom 06.11.2018 - 15:07

Hedging

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überbegriff für die Absicherung von Vermögens-Positionen gegen darauf wirkende Risiken; vor allem gegen Veränderungen von Marktpreisen, d.h. Aktienkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Währungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken. Grundgedanke des Hedging ist die Erzielung einer kompensatorischen Wirkung durch die Einnahme einer entgegengesetzten Position zumeist an den Derivatemärkten (z.B. Terminmärkten), die zum Ausgleich der Wertminderung einer Kassa-Position durch den entsprechenden Wertzuwachs einer Terminposition führt. Unter Terminmärkten sind hier in erster Linie die Futures- und Optionsmärkte zu verstehen (Future, Option).

    Während die Absicherung über Futures-Kontrakte aufgrund des in beide Richtungen wirkenden Kompensations-Effektes einen Verzicht auf die Teilnahme an weiteren Kurssteigerungen impliziert, bleibt bei einem Hedging mit Optionen das Gewinnpotenzial erhalten. Es reduziert sich allerdings um die gezahlte Optionsprämie. Allerdings ist der Future die preiswertere Form der Absicherung. Da Hedging-Strategien mit Futures oder Optionen vielfältigen Imponderabilien unterliegen und es nicht zuletzt zu einer Fehleinschätzung des Marktes kommen kann, muss die Effizienz der Gesamtposition laufend überprüft werden, um mit geeigneten Mitteln (z.B. Zu- oder Verkauf von Kontrakten) gegensteuern zu können.

    Neben den Terminmärkten sind es v.a. die Swap-Märkte, derer sich kommerzielle Hedger zur Begrenzung ihrer Zins- und Währungsrisiken bedienen (Zins-Swap, Währungs-Swap). Für die Absicherung von Zinspositionen haben die Finanzmarktteilnehmer eine Vielzahl weiterer Zinssicherungsinstrumente entwickelt (Cap, Collar, Floor, Forward Rate Agreement).

    Hedge-Transaktionen schließen nicht zwangsläufig den Einsatz derivativer (Finanz-)Instrumente ein. Fremdwährungs-Forderungen lassen sich beispielsweise dadurch absichern, dass der Forderungsinhaber einen betrags- und währungskongruenten Kredit aufnimmt und den Kreditbetrag am Kassamarkt verkauft. Den später eingehenden Valuta-Erlös wird er zur Rückzahlung des Kredites verwenden. Die sich in diesem Fall auch anbietende traditionelle Kurssicherung, Verkauf der Devisen per Termin, wird üblicherweise als Deckungsoperation bezeichnet (Devisentermingeschäft).

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