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Revision von Zahler vom 30.10.2018 - 13:53

Zahler

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    1. Zahler (Payer) i.S. des ZAG ist jede natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Zahlungskonto die Ausführung eines Zahlungsauftrags gestattet oder erteilt (§ 1 XV ZAG).

    2. Generell Vertrags-Partner im Zahlungsverkehr (z.B. als Überweisender); ebenso in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält
    ; Vertragspartner in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält.

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