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Satzung der Deutschen Bundesbank
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vom früheren Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank beschlossene, einer Genehmigung durch die Bundesregierung unterliegende Rechtsvorschrift, die im Wesentlichen Vorschriften des Bundesbankgesetzes (BBankG) über die Arbeitsweise und das Verhältnis der Organe zueinander näher ausgestaltete (§ 34 BBankG a.F.). Mit der Schaffung des Vorstands der Deutschen Bundesbank als eines einheitlichen Leitungsgremiums war diese Kompetenzverteilung nicht mehr nötig, sodass § 34 BBankG im Rahmen der Siebten Novelle des Bundesbankgesetzes (v. 23.3.2002, BGBl. I S. 1782) gestrichen wurde. Der Vorstand der Bundesbank hat (stattdessen) ein Organisationsstatut erlassen.
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