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Nachhaltigkeitsrating

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren zur Beurteilung von Unternehmen, Projekten oder Ländern hinsichtlich ihrer Leistung in Bezug auf vorab bestimmte umweltbezogene und/oder soziale Nachhaltigkeitskriterien.

    1. Ziele: Das Ziel von Nachhaltigkeitsratings ist i.d.R. eine Unterstützung der Entscheidungsprozesse von Investoren oder Kreditgebern, die ihren Aktivitäten neben ökonomischen Kriterien auch bestimmte soziale und/oder umweltbezogene Nachhaltigkeitskriterien zugrunde legen. Ein Nachhaltigkeitsrating kann aber auch Grundlage für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsindices sein.

    2. Durchführer: Häufig erfolgt ein Nachhaltigkeitsrating durch darauf spezialisierte Nachhaltigkeits-Research- oder Rating-Agenturen. In diesem Fall werden die ggf. erforderlichen Finanzratings meist durch andere Organisationen durchgeführt. Teilweise werden Nachhaltigkeitsratings aber auch von Wertpapier vertreibenden Finanzdienstleistern oder Kreditinstituten durchgeführt, die solche Ratings oft in Kombination mit Finanzratings vornehmen.

    3. Prozess: Die Methodik einzelner Anbieter von Nachhaltigkeitsratings unterscheidet sich teilweise sowohl hinsichtlich der angewandten Nachhaltigkeitskriterien als auch hinsichtlich besonderer (Nachhaltigkeits-)Anforderungen seitens der Kunden. Die Grundprinzipien sind hingegen meist ähnlich. Die Anbieter von Nachhaltigkeitsratings führen i.d.R. – basierend auf ihren eigenen Nachhaltigkeitskriterien – eine eigenständige Nachhaltigkeitsbewertung einer größeren Anzahl von Emittenten (Unternehmen oder Ländern) durch. Diese Vorauswahl seitens der Rating-Anbieter resultiert dann in einem potenziellen Investment-Universum, welches sie anschließend unter zusätzlicher Berücksichtigung von weiteren Nachhaltigkeitskriterien seitens ihrer Kunden weiter adaptieren bzw. reduzieren. Oft kommen in dieser ersten Phase der Vorauswahl Negativkriterien für den Ausschluss solcher Branchen bzw. Unternehmen zum Einsatz, die als einer nachhaltigen Entwicklung abträglich gelten (z.B. wegen ihres Engagements im Bereich Gewinnung/Nutzung fossiler Brennstoffe, Agro-Gentechnik, Pornographie, Rüstung). Die Vorauswahl kann aber auch auf einer Nachbildung eines bestehenden Finanzmarktindexes beruhen, um dadurch eine Vergleichbarkeit der ausgewählten Unternehmen anhand von Nachhaltigkeitskriterien und ökonomischen Kriterien zu ermöglichen. Zunehmend kommen auch hier Positivkriterien zum Einsatz, die gezielt solche Branchen bzw. Unternehmen identifizieren, die aufgrund ihrer Tätigkeit in bestimmten Bereichen als einer nachhaltigen Entwicklung zuträglich eingestuft werden (z.B. wegen ihres Engagements im Bereich Fair Trade, Klimaschutz, regenerative Energien).

    Die nach den Voruntersuchungen (Pre-Screening) im Universum verbleibenden Unternehmen bzw. Länder werden dann für ein detaillierteres Rating häufig vorab in verschiedene Kategorien eingeordnet, z.B. entsprechend ihrer Branche oder der Region, in der sie ansässig sind, um die anschließend angewandten Nachhaltigkeitskriterien entsprechend gewichten zu können (bspw. sind Umweltaspekte bei Chemieunternehmen in entwickelten Ländern als relevanter zu erachten als soziale oder kulturelle Aspekte). Auf dieser Basis findet dann das eigentliche Rating (Screening) der Nachhaltigkeitsrating-Organisation und/oder ihrer Kunden unter spezifischer Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien statt. Dabei können einige wenige bis zu mehreren hundert Nachhaltigkeitskriterien zum Einsatz kommen.

    4. Ergebnis: Die Auswertung des Nachhaltigkeitsratings kann in einer Form erfolgen, die nur darüber Auskunft gibt, ob die analysierten Unternehmen bzw. Länder die Mindestanforderungen erfüllen (ja/nein). Häufig besteht sie aber in einer detaillierteren Analyse, die die Nachhaltigkeitsleistung des Emittenten – ähnlich der Auswertung eines Finanzratings – auf einer Skala einordnet. Letztere ermöglicht dem Nachhaltigkeitsrating-Kunden dann bspw., seine Investment-/Kredit-Entscheidung auf Basis eines sog. „Best-in-Class“-Ansatzes zu treffen, der nur Unternehmen bzw. Länder berücksichtigt, die zu den besten (z.B. zehn Prozent) ihrer Branche bzw. Region gehören. Während hier i.d.R. keine Branchen oder Länder ausgeschlossen werden, berücksichtigt der neuere sog. „Best-of-Class“-Ansatz nur solche Unternehmen bzw. Länder, die über alle Branchen bzw. Länder hinweg zu den besten zählen.

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