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Shareholder-Aktivismus

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aktionärs-Aktivismus, Aktives Aktionärstum, Shareholder Activism, Shareholder Engagement; Versuch von an einem Unternehmen mit Eigenkapital beteiligten Parteien, das Management dieses Unternehmens bzw. dessen Politik und Praktiken in ihrem Sinne zu beeinflussen.

    1. Verbreitung: Shareholder-Aktivismus ist in Ländern wie Skandinavien, den Niederlanden, Belgien und Frankreich stärker ausgeprägt. In Deutschland entwickelt sich jedoch zunehmend ein Trend in diese Richtung.

    2. Initiatoren: Shareholder-Aktivismus wird v.a. von institutionellen Investoren (z.B. Pensionsfonds und Universitätsstiftungen) sowie Hedgefonds betrieben. Aber auch verschiedene zivilgesellschaftliche Interessenverbände und Nicht-Regierungsorganisationen spielen eine zunehmend wichtige Rolle.

    3. Ziele: Die Ziele von Shareholder-Aktivismus variieren mit ihren Initiatoren und deren Motiven, die sich auch über die Zeit hinweg verändert haben. Während lange Zeit vorwiegend Aspekte mit unmittelbarem Einfluss auf den Shareholder Value im Zentrum von Shareholder-Aktivismus standen (z.B. Unternehmensübernahmen, Finanzstruktur oder Entlohnung des Managements), rücken zunehmend auch Aspekte der guten Unternehmensführung (Corporate Governance) sowie der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens (Corporate Citizenship) in den Fokus des Shareholder-Aktivismus, da sie als immer wichtiger für die gesellschaftliche Akzeptanz (License to Operate) und damit für den langfristigen Erfolg des Unternehmens angesehen werden.

    4. Formen: Shareholder-Aktivismus kann auf verschiedene Arten stattfinden. Verbreitet sind z.B.
    a) Abstimmungen, Anträge und Gegenanträge sowie die Nutzung des Rederechts auf Hauptversammlungen (ggf. auch in Form des sog. „Proxy Voting“ durch hierfür beauftragte Dienstleister),
    b) der direkte Dialog mit Unternehmen außerhalb der Hauptversammlung,
    c) Öffentlichkeitsarbeit,
    d) Gespräche mit Regulierungsbehörden,
    e) gerichtliche Prozesse,
    f) die (Androhung der) Veräußerung von Anteilen,
    g) die Entwicklung von (sektorweiten) Standards und Leitlinien (wie z.B. die United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI)).

     

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