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Revision von Nachforschungspflicht vom 26.03.2020 - 17:03

Nachforschungspflicht

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    Nachforschungspflichten erlangen bei nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen Bedeutung. Der Zahlungsdienstenutzer kann u.a. zur Unterstützung eines Wiederbeschaffungsverlangens oder zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vom Finanzdienstleister Auskunft über den gestörten Zahlungsverlauf verlangen (§ 675y V, VII BGB). Zur Erfüllung dieses Anspruchs muss der Zahlungsdienstleister den Verlauf des Zahlungsvorgangs nachvollziehen und die Ursache für eine Leistungsstörung (Zahlungsbetrag wurde falsch verbucht oder nicht rechtzeitig weitergeleitet) auffinden (sog. Nachforschungspflicht). Er hat hierfür bei den in der Leistungskette beteiligten Zahlungsdienstleistern Auskünfte über den Verlauf des Zahlungsvorgangs einzuholen, diese in banküblichem Umfang zu prüfen und das Ergebnis dem Zahlungsdienstnutzer mitzuteilen (§ 675y VII BGB). Die allgemeine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB findet ergänzend Anwendung. Kommt der Finanzdienstleister seiner Nachforschungspflicht nicht nach, kann dies Ansprüche auf Schadensersatz nach §§ 675z, 280 BGB begründen. 

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