Direkt zum Inhalt

Zahlungsdienstenutzer

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Art. 4 Nr. 10 ZDRL jede natürliche oder juristische Person, welche als Zahler (Art. 4 Nr. 8 ZDRL/§ 1 XV ZAG), Zahlungsempfänger (Art. 4 Nr. 9 ZDRL/§ 1 XVI ZAG) oder in beiden Eigenschaften Zahlungsdienste i.S. des ZAG (§ 1 I 2) in Anspruch nimmt, z.B. bei Geldtransaktionen zugunsten/zulasten des eigenen Zahlungskontos; Partei eines Zahlungsdienstevertrages (§ 675f I BGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zahlungsdienstenutzer"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete