Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von internes Rating vom 14.11.2018 - 12:32

internes Rating

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als internes Rating wird ein im Rahmen der ersten Säule (Mindestkapitalanforderungen) der Bestimmungen von Basel II vorgesehenes Verfahren mit bestimmten operationalen Mindestanforderungen für die Bestimmung von Kreditrisiken bezeichnet, das von den Banken selbst – und nicht von privaten Rating-Agenturen bzw. von staatlichen Exportkreditversicherungseinrichtungen – durchgeführt wird und eine Alternative zum auf (externen) Ratings basierenden Standardansatz darstellt. Beim Basisansatz (Foundation Approach) schätzt die Bank nur die Ausfallwahrscheinlichkeit, beim fortgeschrittenen Ansatz (Advanced Approach) auch die drei anderen Risikokomponenten (Internal Ratings Based Approach [IRBA]). Mindestanforderungen für die Zulassung eines internen Ratings sollen sicherstellen, dass das Ratingsystem, der Ratingprozess und die geschätzten Risikokomponenten einer Bank adäquat sind und tatsächlich zur internen Risikosteuerung eingesetzt werden. Die Möglichkeit zur Verwendung interner Ratings ist auch im Rahmen der Capital Requirements Regulation (CRR) vorgesehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com