Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Geschäftsguthaben vom 14.11.2018 - 11:12

Geschäftsguthaben

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betrag, mit dem ein Mitglied an einer Genossenschaft tatsächlich finanziell beteiligt ist (Beteiligung). Das Geschäftsguthaben setzt sich zusammen aus den auf einen oder mehrere Geschäftsanteile tatsächlich eingezahlten Beträgen zuzüglich Gewinnzuweisungen (Gewinn) und Verlustabschreibungen (Verlust); bedeutsam ist es für die Gewinn- und Verlustverteilung (§ 19 GenG) und die Berechnung von Abfindungsansprüchen (z.B. im Falle des Ausscheidens). Die Summe der von allen Mitgliedern entrichteten Einlagen bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com