Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Fälligkeit vom 12.11.2018 - 18:23

Fälligkeit

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistungszeit im Rahmen eines Schuldverhältnisses; Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger (etwa: Anleger) die Leistung (z.B. Rückzahlung des Kapitals, Zahlung von Zinsen) fordern kann und der Schuldner (z.B. Emittent einer Anleihe) sie demgemäß erbringen muss (Leistungspflicht). Bei Gesamtfälligkeit muss die Rückzahlung in einem einzigen Betrag erfolgen (Tilgungsanleihe, gesamtfällige Anleihe); Endfälligkeit bezieht sich auf die letzte von mehreren Leistungspflichten (Laufzeit). Fälligkeit eines Anspruchs ist wesentliche Voraussetzung für Schuldnerverzug.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com