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Revision von Einlagefazilität des ESZB vom 14.04.2020 - 16:48

Einlagefazilität des ESZB

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    1. Charakterisierung: geldpolitisches Instrument des ESZB (Geldpolitik des ESZB) in Form von unbesicherten Einlagen der Geschäftspartner bei den nationalen Zentralbanken (NZB), das bei Einführung für den deutschen Geldmarkt ein Novum darstellte.

    Die Geschäftspartner können die Einlagefazilität des ESZB in Anspruch nehmen, indem sie der betreffenden nationalen Zentralbank zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Geschäftstages einen Antrag zusenden und dabei die Höhe der Einlage im Rahmen dieser Fazilität angeben.

    Einlagen innerhalb dieses Rahmens sind bis zum nächsten Geschäftstag befristet; sie werden zu Beginn des folgenden Geschäftstages fällig. Der Zinssatz für Einlagen im Rahmen der Fazilität stellt einen offiziellen ESZB-Leitzins dar. Er wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Voraus festgelegt und bekannt gegeben und als einfacher Zins nach der Eurozinsmethode (act/360) berechnet.

    2. Bedeutung: Insgesamt bietet die Einlagefazilität des ESZB eine auskömmliche Basis für die nachfolgende Liquiditäts-Disposition und bedeutet als Gegenstück zur flexiblen Deckung eines Liquiditätsbedarfs durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität des ESZB das ständige Angebot einer kurzfristigen zinstragenden Anlage von Liquiditätsüberschüssen bei der nationalen Zentralbank. Der Zugang zur Einlagefazilität ist bis 18.30 Uhr möglich, so dass zum Abschluss eines Geschäftstages der volle Überschuss disponiert werden kann. Die Einlagefazilität gehört zu den ständigen Fazilitäten des ESZB.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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