Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einfuhrbeschränkung vom 16.11.2018 - 15:52

Einfuhrbeschränkung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: auf die Verringerung der Einfuhr bestimmter Waren und/oder aus bestimmten Ländern abzielende (staatliche oder internationale) Maßnahme, wie z.B. Zoll, Kontingentierung, Devisenbewirtschaftung. Die Einfuhrbeschränkung soll als Instrument des Protektionismus vorwiegend bestehende bzw. im Aufbau befindliche Industrien sowie die Landwirtschaft vor ausländischer Konkurrenz (Wettbewerb) schützen. Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), insb. des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), wird ein weltweiter Abbau von Einfuhrbeschränkungen angestrebt.

    2. Eine extreme Form der Einfuhrbeschränkung ist ein Einfuhrverbot. Auf bestimmte Güter bezogene Verbote werden auch z.B. aus Gründen der Sicherheit (bei Waffen), der Gesundheit (bei Rauschgift) oder des Umweltschutzes erlassen. Wie ein Einfuhrverbotes wirkt ein Prohibitivzoll (Zoll, der im Hinblick auf seine Höhe die Einfuhr praktisch verhindert).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com