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Close out Netting
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Vereinbarung zwischen zwei Parteien, wonach im Falle einer Insolvenz einer der beiden Parteien alle gegenseitigen vertraglichen Beziehungen unmittelbar beendet werden. In der Folge werden alle gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzgeschäften (insbesondere Derivate) aufgerechnet, so dass nur ein Nettosaldo geschuldet wird. Mit diesen Vereinbarungen soll verhindert werden, dass ein Insolvenzverwalter Forderungen fälligstellt, während Verbindlichkeiten Teil der Insolvenzmasse werden und damit möglicherweise nicht vollständig oder gar nicht erfüllt werden. Close-out-Netting-Klauseln sind Bestandteil von Rahmenverträgen für Finanzgeschäfte. Aufgrund der früher verbreiteten Rechtsunsicherheit bzgl. der Durchsetzbarkeit dieser Klauseln ist die Zulässigkeit dieser Klauseln in einigen Gesetzen mittlerweile explizit geregelt (z.B. § 104 II Insolvenzordnung (InsO)).

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