Systemprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorgehensweise, um Schwachstellen im Internen Kontrollsystem (IKS) aufzudecken. Bei der Systemprüfung werden Bestandteile und Verfahrensregeln eines kompletten Systems innerhalb des Unternehmens untersucht. Der Prüfer hat zum einen die Ausgestaltung – im Rahmen der Aufbauprüfung (IDW PS 261.40-63) – und zum anderen die Wirksamkeit – im Rahmen der Funktionsprüfung (IDW PS 261.73-79) – des IKS zu prüfen. Darauf aufbauend ist eine Systembeurteilung durchzuführen, um Verbesserungspotenziale des IKS zu identifizieren. Auf der Grundlage der Beurteilung des IKS lassen sich zudem Art und Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen festlegen.
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