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Revision von Zusammengefasste-Monatsausweis-Verordnung (ZuMonAwV) vom 14.11.2018 - 12:45

Zusammengefasste-Monatsausweis-Verordnung (ZuMonAwV)

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    Zusammengefasste-Monatsausweis-Verordnung (ZuMonAwV) ist die Kurzbezeichnung für die Verordnung über die Einreichung zusammengefasster Monatsausweise nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 29.12.1997 (BGBl I 3405). Sie war eine Rechtsverordnung des damaligen Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]) und regelte nach § 25 II KWG a.F. in Ergänzung zur Monatsausweisverordnung formularmäßig das Einreichungsverfahren zusammengefasster Monatsausweise von übergeordneten Unternehmen i.S. von § 13b II KWG a.F. (Institutsgruppen i.S. des KWG). Anzugeben waren dabei die Aktiva und Passiva eines übergeordneten Unternehmens einschließlich der ihm nachgeordneten Unternehmen mit Sitz im Inland und im Ausland, wobei die Forderungen an und die Verbindlichkeiten gegenüber Banken (monetäre Finanzinstitute [MFIs]) einerseits und Nichtbanken (Non-Banks) andererseits genauer aufzuschlüsseln waren. Die Zusammengefasste-Monatsausweis-Verordnung trat am 1.7.2014 außer Kraft und wurde durch die Finanzinformationenverordnung (FinaV), die später in Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung - FinaRisikoV) umbenannt wurde, ersetzt.

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