Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schuldenkonsolidierung vom 09.11.2018 - 16:58

Schuldenkonsolidierung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemäß der Fiktion der rechtlichen Einheit der einzelnen Konzernunternehmen kann es zwischen ihnen keine bilanzierungsfähigen Schuldverhältnisse geben, d.h. der Konzern kann keine Forderungen und Verbindlichkeiten sich selbst gegenüber haben. Daher sind Forderungen und Verbindlichkeiten einbezogener Konzernunternehmen gegeneinander aufzurechnen (Aufrechnung). Lediglich dann, wenn wegzulassende Beträge für die Beurteilung der Konzernlage von untergeordneter Bedeutung sind, kann nach § 303 II HGB die Schuldenkonsolidierung unterbleiben (Konzernabschluss).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com