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Revision von Schlichtungsstellenverfahrensverordnung vom 16.11.2018 - 10:27

Schlichtungsstellenverfahrensverordnung

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    ursprünglich auf das AGB-Gesetz, seit 2002 auf § 14 II des Unterlassungsklagengesetzes 2001 gestützte Rechtsverordnung des Bundesministers der Justiz, die das Verfahren der bei der Deutschen Bundesbank eingerichteten Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden näher regelte und gemäß § 7 III auch dann anzuwenden war, wenn die Streitschlichtungsaufgabe geeigneten privaten Stellen (§ 7 I, II) übertragen war (Ombudsmannverfahren). Die Regelung befasste sich mit der Einrichtung der Schlichtungsstellen (§ 1), der Auswahl und Unabhängigkeit der Schlichter (§ 2), der Ablehnung einer Schlichtung (§ 3), der Erhebung und Behandlung von Kundenbeschwerden (§ 4), dem Schlichtungsvorschlag (§ 5), Kostenfragen (§ 6) und der Abgabe bei Unzuständigkeit (§ 8).
    Seit 1.2.2017 gelten aufgrund eines EU-Rechtsakts (Richtlinie 2013/11/EU) neue Rahmenbedingungen, neben dem allgemeinen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) die Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV), welche die bisherige Verordnung aufgehoben und auch zu einer Änderung der Ordnung für das Ombudsmannverfahren geführt hat. Die FinSV behandelt behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der BaFin (§§ 1 ff.), anerkannte (private) Verbraucherschlichtungsstellen (§§ 11 ff.), Berichts- und Informationspflichten von Schlichtungsstellen (§§ 21 ff.) sowie deren Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen (§§ 24 ff.).

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