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Revision von Scheck- und Lastschrifteinzug der Deutschen Bundesbank vom 02.11.2018 - 15:32

Scheck- und Lastschrifteinzug der Deutschen Bundesbank

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    in Abschnitt VI der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank geregeltes Verfahren, mit dem die Deutsche Bundesbank für Kreditinstitute mit Bankleitzahl, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, auf Euro lautende Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und imagegestützten Scheckeinzug, den Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften auf alle Orte des Bundesgebietes sowie SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften auf Grundlage der Verfahrensregeln (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bzw. SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook) des European Payments Council (EPC) auf alle Orte des SEPA-Raumes einzieht. Sie nimmt auch Rückrechnungen von Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen und dem imagegestützten Scheckeinzug sowie von Lastschriften zum Einzug herein. Zur Rückrechnung von Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug sind nur die Verrechnungsdatensätze, nicht aber die elektronischen Bilder (Images) einzuliefern. Sie nimmt die Einzugsaufträge beleglos per Datenfernübertragung im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) entgegen. Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheckeinzug, denen Schecks zugrunde liegen, die den Verrechnungsvermerk tragen, Rektaschecks oder in der Codierzeile mit "BSE" bzw. "ISE" gekennzeichnet sind.

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