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Revision von Portfoliomanager vom 01.04.2020 - 16:19

Portfoliomanager

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    verwaltet Vermögen für andere und besitzt dabei einen Entscheidungsspielraum, der durch gesetzliche Vorgaben oder Vertragsbedingungen abgegrenzt ist. Hauptaufgabe ist die Verwaltung von Sondervermögen und die damit einhergehende Zusammenstellung des Portfolios. Ein Portfoliomanager arbeitet für Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), aber auch für unabhängige Finanzdienstleister, die mindestens die Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Finanzportfolioverwaltung nach § 32 I KWG benötigen. Je nach Größe des Unternehmen hat ein Portfoliomanager unterschiedliche Freiheitsgrade bei der Verwaltung des Sondervermögens. In großen Gesellschaften ist es im Gegensatz zu kleinen Finanzdienstleistern meist üblich, dass eine Hausmeinung vorgegeben wird, von der der Portfoliomanager bei den Investitionsentscheidungen nur begrenzt abweichen darf. Die Grundlage der Beurteilung der Fähigkeiten des Portfoliomanagers bildet die Performance-Attribution. So kann z.B. die Performance-Persistenz des Portfolios, die bei zufällig erfolgreichen Anlagestrategien nicht längerfristig bestehen sollte, zur Bewertung herangezogen werden.

    Vgl. auch Fondsadvisor, Fondsmanagement

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