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Revision von öffentliche Kreditaufnahme vom 01.04.2020 - 14:38

öffentliche Kreditaufnahme

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    öffentliche Verschuldung.

    1. Begriff: die von der öffentlichen Hand aufgenommenen und mit einer Rückzahlungs- und Verzinsungspflicht verbundenen Kredite.

    2. Wichtigste Formen:
    a) nach dem Dokument: (1) Briefschulden: Sie werden über eine gesonderte Schuldenurkunde dokumentiert. (2) Buchschulden: Sie werden ins Schuldbuch eingetragen.
    b) nach der Fristigkeit: (1) Geldmarktpapiere: kurzfristige Verschuldung am Geldmarkt, z.B. unverzinsliche Schatzanweisungen, Finanzierungsschätze; (2) Kapitalmarktpapiere: langfristige Verschuldung am Kapitalmarkt, z.B. Bundesobligationen, Bundesschatzbriefe (Bundeswertpapiere), Bundesanleihen, Länderanleihen, Kommunalanleihen.

    3. Ziele: Die öffentliche Kreditaufnahme dient primär zur Finanzierung der staatlichen Aufgabenerfüllung (Deckungskredite) oder zur Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe (Kassenverstärkungskredit). Die öffentliche Kreditaufnahme ist aber auch ein Instrument der Konjunktur- und Stabilitätspolitik.

    4. Auswirkungen: Die Nachfrage der öffentlichen Hand nach Kreditmitteln steht in Konkurrenz mit der Nachfrage der übrigen Subjekte der Volkswirtschaft (Unternehmen, private Haushalte). Eine hohe öffentliche Kreditnachfrage kann Auswirkungen auf das Zinsgefüge haben.

    Vgl. auch Staatsverschuldung.

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