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Revision von Importakkreditiv vom 16.11.2018 - 15:30

Importakkreditiv

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    Dokumentenakkreditiv zur Abwicklung eines Importgeschäftes (Importfinanzierung durch Kreditinstitute). Ein Importakkreditiv (als Sicht-, Deferred-Payment-, Akzeptierungs- oder Negoziierungsakkreditiv) wird von einer Bank im Auftrag des Importeurs eröffnet (Deckungsanschaffung). Ob und in welchem Umfange Kreditsicherheiten gestellt werden müssen, hängt von der Bonität des Importeurs ab. Die eröffnende Bank muss bis zur Einlösung der Dokumente keine Mittel zur Verfügung stellen. Die Akkreditivverpflichtungen sind Eventualverbindlichkeiten. Sie werden unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. Zur Einlösung der Akkreditivdokumente stellen Kreditinstitute Importvorschüsse zur Verfügung, mit denen der (Ziel-) Weiterverkauf der importierten Ware finanziert wird (Anschlussfinanzierung). Im Gegensatz zum Akkreditivkredit wird mit der Dokumentenbevorschussung ein Barkredit gewährt.

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